Funktionstraining

Funktionstraining wird bei uns als Trockengymnastik und als Wassergymnastik angeboten. Es wirkt im Gegensatz zum Rehasport besonders mit den Mitteln der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie gezielt auf spezielle Bereiche des Körpers ein. Neben der Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit trägt das Funktionstraining dazu bei, positive Effekte im psychosozialen Bereich, z.B. Steigerung des Wohlbefindens, des Selbstwertgefühls und der sozialen Kontaktfähigkeit, zu erzielen.

Funktionstraining wird ärztlich verordnet. Wie beim Rehasport wird der Antrag (Vordruck 56) von deinem Arzt ausgefüllt, den du dann zur Genehmigung deiner Krankenkasse vorlegen musst. Nach der Genehmigung der Kasse kannst du die verordneten Leistungen bei uns nutzen. Die Kosten werden von den Leistungsträgern (u.a. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung) übernommen.

Wann & Wo?

Funktionstraining kann man in Form von Trockengymnastik oder Wassergymnastik machen. In der Lerchenstraße 142 nimmst du an den Trockengymnastikkursen teil. Die Wassergymnastikkursen finden im Nettebad statt. Unsere aktuellen Kurspläne für Reha-Sport und Funktionstraining findest du rechts auf dieser Seite.

Unsere Kurse

Im Funktionstraining werden alle unsere Kurse von Physiotherapeuten geleitet. Wir haben für dich spezielle Konzepte ausgearbeitet, die deinem Krankheitsbild entsprechen und gezielt auf die jeweilige Problematik eingehen.

Wir bieten dir folgende Angebote im Funktionstraining (s. Kursplan):
– Funktionstraining für den Rücken allgemein
– Funktionstraining für die Halswirbelsäule
– Funktionstraining für die Lendenwirbelsäule
– Funktionstraining für Hüfte und Knie

Die Verordnung

Grundsätzlich ist die Verordnung von Funktionstraining zeitlich begrenzt. Der Regelfall umfasst 12 Monate, bei bestimmten Krankheitsbildern 24 Monate. Folgeverordnungen sind bei geistiger/ psychischer Behinderung/Krankheit möglich, für alle übrigen Krankheitsformen endet die Leistung in der Regel nach den verordneten Übungseinheiten. Bei einer neu auftretenden Erkrankung besteht grundsätzlich ein erneuter Leistungsanspruch. Es ist im Einzelfall über einen neuen Leistungsanspruch zu entscheiden.

Wie und wann bekomme ich Funktionstraining und an wen muss ich mich wenden?

  1. Zunächst muss bei dir ein medizinischer Grund (eine Erkrankung bzw. körperliche Beschwerde) vorliegen.
  2. Dein Arzt muss diesbezüglich entscheiden, ob Funktionstraining die geeignete Maßnahme für dich ist.
  3. Anschließend stellst du einen Antrag auf Förderung von Funktionstraining bei deinem Kostenträger. (u.a. Krankenkasse, Rentenversicherung)
  4. Nach Prüfung und Genehmigung durch deinen Kostenträger wendest du dich entweder telefonisch (0541 – 76028024) oder direkt vor Ort an uns.
  5. In einen persönlichen Gespräch, an einem der Standorte unseres Kooperationspartners der Team Mohr GmbH, vereinbaren wir mit dir Termine und beraten dich zu geeigneten Gruppen.
  6. In der Regel kannst du direkt und ohne Wartezeit mit deinen Einheiten beginnen.